Handelsrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht – RA Glötzl

Das Gesellschaftsrecht beschäftigt sich mit dem Verhältnis von Gesellschaftern und Gesellschaft zueinander. Wir beraten und vertreten Sie, wenn Sie hier rechtliche Entscheidungen zu treffen haben: Welche Haftungsrisiken gibt es?
Was geschieht im Todesfall? Kann ich mich von einem Gesellschafter trennen?
Kurz: Es geht um Ihre persönlichen Interessen und um Ihren Handlungsspielraum. Welche Fallstricke hier lauern können, wird oft genug erst dann deutlich, wenn sich Konflikte anbahnen. Oder auch bei der schmerzlichen Erfahrung des alleinigen GmbH-Gesellschafters, wenn im Zuge der Insolvenz der Gesellschaft der Unterschied der Interessen von Gesellschaft und Gesellschafter zu Tage tritt.
Leistungsspektrum

Wahl der geeigneten Rechtsform für Unternehmen
Erstellung von Verträgen
Begleitung des Gesellschafters zu Gesellschafterversammlungen
Kauf, Verkauf und Umwandlung von Unternehmen
Vertretung in Gesellschafterstreitigkeiten
Beendigung der Gesellschaft