Kompetenzen
Auch Rechtsanwälte sind nur Menschen
Und Menschen unterscheiden sich: z. B. durch ihr Wissen.
Scheuen Sie sich deshalb nicht, Kanzleien auf ihre Schwerpunkte hin zu prüfen.
Ist Wissen aber nur das Anlesen von Daten und Fakten? Wir meinen, nein.
Wissen bedeutet für uns, über die Grenzen des eigenen Fachgebietes hinauszudenken, zu kombinieren, zu hinterfragen, zu urteilen und auszuloten. Je besser die Einsicht in die Problematik ist, desto besser ist auch die Aussicht auf erfolgreiche Problemlösungen. Erst wenn sich Wissen und Einsicht mit langjähriger Berufspraxis verbindet, dann, aber erst dann, sprechen wir von Kompetenz.
Die Schnittstellen von
Insolvenzrecht,
Steuerrecht,
Handels- und Gesellschaftsrecht,
Bank- und Kapitalmarktrecht,
Erbrecht,
Arbeitsrecht,
Familienrecht,
Verkehrsrecht,
privates Baurecht,
Zwangsvollstreckungsgericht und
Miet- und Wohneigentumsrecht
sind unsere Kompetenz.